KULTURKAMPF

       Als im Kulturkampf alle Orden in Preußen verboten wurden, erwies sich das Fehlen der kirchlichen Anerkennung als entscheidender Vorteil. Das Klostergesetz vom 31. Mai 1875 erlaubte nur den krankenpflegenden Orden das Weiterbestehen. Dies brachte die Arbeit der Hedwigsschwestern, die sich überwiegend der Kinderbetreuung widmeten, praktisch zum Erliegen, und sie gingen ins Ausland. Die Elisabethschwestern konnten fast ungehindert weiterarbeiten, da sie sich auf Krankenpflege konzentrierten.

       Das St. Marienstift wurde am 8. September 1876 von einem Vertreter der Regierung visitiert, der ihm die Schließung in Aussicht stellte. Schneider legte daraufhin in einem ausführlichen Bericht dar, dass das St. Marienstift nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes falle, da es kein Kloster im kirchenrechtlichen Sinne sei; die Einkleidungen seien ohne Genehmigung des Fürstbischofs erfolgt und hätten keinen kanonischen Charakter.

       Daher hatte die Regierung keine Handhabe, um gegen das St. Marienstift vorzugehen. Am 25. November 1876 traf der Bescheid ein, dass den Marienschwestern die Weiterarbeit gestattet sei.

 

  • HERKUNFT UND WERDEGANG
  • GRÜNDUNG DES ST. MARIENVEREINS
  • ARBEIT FÜR DIE DIENSTMÄDCHEN
  • ORDENSÄHNLICHE LEBENSFORMEN
  • BEMÜHEN UM KIRCHLICHE ANERKENNUNG
  • KULTURKAMPF
  • TOD UND VEREHRUNG DES STIFTERS
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